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Verein Gedenkstätte Amthordurchgang e. V.

Der Verein Gedenkstätte Amthordurchgang e. V. wurde im Herbst 1997 mit dem Ziel gegründet, die Aufarbeitung und Dokumentation von politischer Verfolgung und Widerstand unter den zwei deutschen Diktaturen in die öffentliche Diskussion zu bringen, Erinnerungen zu wahren und künftige Generationen für Machtstrukturen, Demokratieverständnis und Zivilcourage zu sensibilisieren. Die Gedenk- und Begegnungsstätte im Torhaus der politischen Haftanstalt von 1933 bis 1945 und 1945 bis 1989 versteht sich als ein Ort des Gedenkens, Besinnens und der Begegnung.

Der Verein

  • aktualisiert die bestehende Ausstellung zur Geschichte der Haftanstalt. dokumentiert Lebenswege von Zeitzeugen in geeigneter Form und bewahrt diese für die Öffentlichkeit auf.
  • erstellt zeithistorisches Material in schriftlicher und audio-visueller Form sowie eigene Publikationen und Dokumentarfilme.
  • veranstaltet mit Partnern regelmäßig Lesungen, Vorträge und Diskussionsrunden. bietet besonders für Schüler, Auszubildende und Lehrer Sonderführungen und Unterstützung bei themenbezogenen Projektarbeiten an.
  • betreut und berät Bürger, die mit den Folgen politischer Repression konfrontiert sind.
  • pflegt Kontakte zu anderen Vereinen, Verbänden, Behörden und Institutionen.

Vorstand des Vereins

Frank Karbstein

Vorstandsvorsitzender

Kerstin Breuer-Felthöfer

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende

Henry Gebauer

Vorstandsmitglied

Gunter Kanitz

Vorstandsmitglied

Unser Ehrenmitglied

Roland Geipel

Gründungsmitglied und langjähriger stellvertretender Vorsitzender

Mitglied werden

Mitglied werden Der Verein stellt sich hohe Ziele und ist für deren Umsetzung auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit angewiesen.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 40,00 €.

Bankverbindung

  • Deutsche Skatbank
  • IBAN: DE 85 8306 5408 0005 3605 79
  • BIC: GENO DEF1 SLR

Wir sind wegen Förderung (begünstigter Zwecke) durch Bescheinigung des Finanzamtes Gera als gemeinnützig anerkannt. Außerdem sind wir von der Körperschaftssteuer befreit und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.